18. Vorsorgeleistungen und andere langfristige Leistungen an Mitarbeiter

Die Gruppe unterhält in der Schweiz und im Ausland eine Anzahl von Vorsorgeplänen für Mitarbeitende, welche die entsprechenden Kriterien für die Aufnahme erfüllen. Dazu gehören sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pläne, welche die meisten der Mitarbeiter der Gruppe für die Risiken Alter, Invalidität oder Tod versichern.

18.1 Beitragsorientierte Vorsorgepläne

Die Gruppe bietet den Mitarbeitern, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen, beitragsorientierte Pläne an. Die Unternehmung ist verpflichtet, einen vorgegebenen Prozentsatz des Jahresgehaltes an die Vorsorgepläne zu überweisen. Bei einigen dieser Pläne leisten auch Arbeitnehmer Beiträge. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber typischerweise monatlich vom Lohn in Abzug gebracht und ebenfalls an den Vorsorgeplan überwiesen. Neben der Bezahlung der Beiträge und der Überweisung der Arbeitnehmerbeiträge gibt es derzeit keine weiteren Verpflichtungen des Arbeitgebers.

Für das Geschäftsjahr 2014 betrug der Arbeitgeberbeitrag an beitragsorientierte Pläne CHF 8,5 Mio. (Vorjahr CHF 7,5 Mio.).

18.2 GEMEINSCHAFTLICHE PLÄNE MEHRERER ARBEITGEBER

Einige Gesellschaften in den USA sind bei einem gemeinschaftlichen Plan für mehrere Arbeitgeber angeschlossen. Dabei handelt es sich um einen leistungsorientierten Vorsorgeplan. Die Gruppe ist mit den Organen des Planes in Diskussion über die Lieferung der für die Behandlung als leistungsorientierten Plan notwendigen Informationen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Anhangsinformation lagen noch nicht genügend Informationen zur Ermittlung des auf die Gruppe entfallenden Anteils der Pensionsverbindlichkeiten vor. Insbesondere konnte der Plan keine Bestandesangaben zu den unverfallbar ausgeschiedenen Mitarbeitern und den Rentenbezügern der Gruppe übermitteln, die eine Berechnung ermöglicht hätten. Der Plan wird deshalb in diesem Jahresabschluss als beitragsorientierter Plan behandelt. Die Gruppe analysiert die Situation laufend und wird den Plan, sobald die Informationen zur Bestimmung der Pensionsverbindlichkeiten vorliegen, unter den leistungsorientierten Vorsorgeplänen in der Bilanz erfassen. Dies wird erfolgsneutral als Änderung des Rechnungslegungsgrundsatzes erfolgen.

Der Beitrag des Arbeitgebers für diesen Plan richtet sich nach den Arbeitsstunden der betroffenen Mitarbeiter. Es wird pro Stunde ein fixer Beitrag ausgerichtet. Dieser fixe Beitrag bestimmt sich auf Basis eines mit den Gewerkschaften ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrages.

Für das Geschäftsjahr 2014 betrug der Arbeitgeberbeitrag CHF 1,5 Mio. (Vorjahr CHF 1,1 Mio.). Für das Geschäftsjahr 2015 wird ein Arbeitgeberbeitrag von rund CHF 1,8 Mio. erwartet. Die Erhöhung im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 ergibt sich aus der Berücksichtigung von Russell Stover Candies, LLC für ein volles Kalenderjahr (verglichen mit 4 Monaten in 2014).

Das Unternehmen ist insofern von den anderen angeschlossenen Unternehmen betroffen, falls mit den Beiträgen die Mindestfinanzierungsverpflichtungen ändern. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn eine Unternehmung zahlungsunfähig wird.

Scheidet die Gruppe aus dem Plan aus, so ist sie zur Bezahlung einer Abgeltung verpflichtet. Diese wird auf Basis des gesamten Planes und des Anteils der Beiträge des austretenden Arbeitgebers an den Gesamtbeiträgen berechnet. Auf Basis der letzten bekannten Informationen zum Plan per 31. Dezember 2012 besteht eine ungedeckte Abgeltungsverpflichtung von rund USD 4,9 Mrd. Der Anteil der Gruppe an den Gesamtbeiträgen beträgt im Jahr 2014 rund 0,9 %.

18.3 Leistungsorientierte Vorsorgepläne und andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer

Die Gruppe finanziert leistungsorientierte Vorsorgepläne für Mitarbeiter, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen. Die wesentlichsten solcher Pläne befinden sich in der Schweiz, in Deutschland, in den USA, Frankreich und Italien.

Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen und andere von der Dienstzeit abhängige Leistungen, welche als Pläne für andere langfristige fällige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren.

a) Pläne in der Schweiz

Die Gruppe unterhält in der Schweiz für die Mitarbeiter verschiedene Vorsorgepläne. Das Vermögen dieser Pläne ist entweder in autonome Stiftungen oder Sammelstiftungen ausgesondert. Der Stiftungsrat der autonomen Stiftungen setzt sich aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Die Stiftungsräte sind aufgrund des Gesetzes und des Vorsorgereglements verpflichtet, einzig im Interesse der Stiftung und der Destinatäre (aktive Versicherte und Rentenbezüger) zu handeln. Der Arbeitgeber kann somit nicht selber über die Leistungen und die Finanzierung bestimmen, die Beschlüsse sind paritätisch zu fällen.

Die Stiftungsräte sind verantwortlich für die Festlegung der Anlagestrategie, für die Änderungen der Vorsorgereglemente und insbesondere auch für die Festlegung der Finanzierung der Vorsorgeleistungen.

Die Vorsorgeleistungen basieren auf dem versicherten Lohn und den Versicherungsjahren. Für einige Pläne berechnen sie sich auf einem Altersguthaben. Im Zeitpunkt der Pensionierung haben die Versicherten die Wahl zwischen einer lebenslänglichen Rente, welche eine anwartschaftliche Ehegattenrente einschliesst, oder einem Kapitalbezug. Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorgeleistungen auch Invaliden- und Partnerrenten. Der Versicherte kann zudem Einkäufe zur Verbesserung seiner Vorsorgesituation bis zum reglementarischen Maximum tätigen oder Geld auch vorzeitig für den Kauf eines selbst genutzten Wohneigentums beziehen. Beim Austritt wird die Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder an eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Diese Art der Leistungsformen kann dazu führen, dass sich die Zahlungen von Vorsorgeleistungen zwischen den einzelnen Jahren erheblich verändern können.

Bei der Festlegung der Leistungen sind die Mindestvorschriften des Gesetzes zur beruflichen Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) und seinen Ausführungsbestimmungen zu beachten. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn und die minimalen Altersgutschriften festgelegt. Der auf diesem minimalen Altersguthaben anzuwendende Mindestzins wird vom Bundesrat mindestens alle zwei Jahre festgelegt. Im Jahr 2014 beträgt dieser 1,75 % (Vorjahr 1,50 %).

Aufgrund der Planausgestaltung und den Bestimmungen des BVG ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Die wesentlichsten sind dabei das Anlagerisiko, das Inflationsrisiko, falls es zu Lohnanpassungen führt, das Zinsrisiko, das Invaliditätsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge werden von den Stiftungsräten festgelegt.

Der Arbeitgeber trägt mindestens 50 % der notwendigen Beiträge. Beiträge können jedoch auch von patronalen Wohlfahrtsfonds oder von Finanzierungsstiftungen des Arbeitgebers geleistet werden. Im Falle einer Unterdeckung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge zur Beseitigung der Deckungslücke erhoben werden.

Neben den Vorsorgeplänen bestehen patronale Stiftungen, welche als Hauptzweck die Finanzierung der anderen Vorsorgepläne haben. Bei diesen Stiftungen wird der Stiftungsrat ausschliesslich vom Arbeitgeber bestimmt.

Im März 2013 wurde eine Umstrukturierung innerhalb der Vorsorgepläne vollzogen. Dabei wurde ein Teil des Vermögens des Fonds für Pensionsergänzungen in eine patronale Finanzierungsstiftung und in zwei andere gemeinnützige Stiftungen übertragen. Dies führte im 2013 zu einem Vermögensübertrag an die zwei gemeinnützigen Stiftungen, die nicht mehr unter IAS 19 fallen, von CHF 286 Mio und zu einer Aktivierung des wirtschaftlichen Nutzens gemäss IFRIC 14 von CHF 855 Mio (vor Vermögensübertrag an die zwei gemeinnützigen Stiftungen).

b) Pläne in Deutschland

Die Gesellschaft in Deutschland verfügt über eine betriebliche Altersvorsorge, welche auf verschiedenen Regelungen und Betriebsvereinbarungen beruht. Zudem gibt es für leitende Angestellte individuelle Vorsorgelösungen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Versorgungsleistungen bei Eintritt des Versorgungsfalls Alter, Invalidität oder Tod. In Abhängigkeit von der massgebenden Versorgungsregelung sind lebenslang zu zahlende Rentenleistungen oder gegebenenfalls Kapitalleistungen vorgesehen. Die Vorsorgeleistungen werden grösstenteils vom Arbeitgeber finanziert. Bei Ausscheiden aus der Firma vor Fälligkeit einer Versorgungsleistung bleiben die Anwartschaften auf die Versorgungsleistungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen erhalten.

Aufgrund der Planausgestaltung und den gesetzlichen Bestimmungen (Betriebsrentengesetz) ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Die wesentlichsten sind dabei das Risiko der Langlebigkeit, das Risiko der Lohnentwicklung und das Risikos des Inflationsausgleichs der Renten.

c) Pläne in den USA

Im Rahmen der Akquisition von Russell Stover Candies, LLC wurden auch zwei leistungsorientierte Vorsorgepläne und ein gemeinschaftlicher Plan wie unter Anmerkung 18.2 erwähnt übernommen. Beim ersten leistungsorientierten Plan handelt es sich um einen geschlossenen Vorsorgeplan. Die Altersleistungen berechnen sich in Abhängigkeit der Dienstjahre und einem fixen USD-Betrag. Die Leistungen werden in der Regel als lebenslängliche Altersrenten ausbezahlt. Daneben werden Todesfallleistungen vor Pensionierung ausgerichtet. Der Plan wird vollumfänglich vom Arbeitgeber finanziert. Arbeitnehmerbeiträge sind nicht erlaubt. Aufgrund der Planausgestaltung ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken, insbesondere dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.

Beim zweiten leistungsorientierten Plan werden die Leistungen bei der Pensionierung in Kapitalform ausbezahlt. Sie basieren auf einem Sparkonto, welchem die Sparbeiträge und die, auf der vom Versicherten gewählten Anlagestrategie, erzielten Kapitalerträge gutgeschrieben werden. Das für den Plan ausgesonderte Vermögen, qualifiziert nach IAS 19 nicht als Planvermögen, da es einen Rückgriff der Schuldner geben kann. Das Vermögen dient jedoch der Abgeltung der Verpflichtung und wird deshalb als Erstattungsanspruch erfasst. Für diesen Plan bestehen keine versicherungstechnischen Risiken für den Arbeitgeber, sofern die Anlagen die von den Arbeitnehmer gewählte Strategie abdecken.

d) Übrige Vorsorgepläne

Weitere Pläne bestehen in Frankreich, Italien und Österreich. Diese basieren auf den lokalen gesetzlich Vorschriften.

Die letzte versicherungsmathematische Bewertung der Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Dienstzeitaufwandes wurden per 31. Dezember 2014 von unabhängigen Aktuaren durchgeführt. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2014 basierend auf den im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.

Die wesentlichsten Annahmen, welche den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  Vorsorgepläne Andere langfristig fällige Leistungen
  2014 2013 2014 2013
Technischer Zinssatz 1,9% 2,6% 2,7% 3,3%
Künftige Gehaltssteigerungen 1,5% 1,6%    
Künftige Rentenanpassungen 0,5% 0,6%    

Für die wesentlichen Länder mit Rentenverpflichtungen werden die folgenden Annahmen zur Lebenserwartung im Alter 65 unterstellt:

  2014 2013
  Schweiz Deutschland USA Schweiz Deutschland USA
Pensionierung in 20 Jahren (Alter 45 per Stichtag)            
Männer 23,16 21,52 20,40 23,09 21,39
Frauen 25,59 25,46 21,70 25,52 25,34
             
Pensionierung per Stichtag (Alter 65)            
Männer 21,39 18,85 18,80 21,29 18,71
Frauen 23,86 22,92 22,92 23,76 22,79

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung und in den sonstigen Ergebnissen erfassten Beträge lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  Vorsorgepläne Andere langfristig fällige Leistungen
CHF Mio. 2014 2013 2014 2013
Vorsorgeaufwand erfasst in der Erfolgsrechnung        
Dienstzeitaufwand        
Laufender Dienstzeitaufwand 12,6 13,0 0,6 0,6
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0,1 0,6
Netto Zinsaufwand – 19,8 – 10,4 0,2 0,3
Technische Verwaltungskosten 0,8 0,6
Aktuarielle Gewinne und Verluste 0,6
Vorsorgeaufwand der Periode – 6,3 3,8 1,4 0,9
         
Neubewertungskomponenten erfasst im sonstigen Ergebnis        
Aktuarielle (Gewinne)/Verluste        
Aufgrund Anpassung demographischer Annahmen 0,3
Aufgrund Anpassung finanzieller Annahmen 62,3 – 22,9
Erfahrungsabweichung – 0,8 2,4
Ertrag auf dem Planvermögen (ohne Beträge im Netto-zinsaufwand) – 193,2 – 344,9
Ertrag auf den Erstattungsansprüchen (ohne Beträge im Netto-zinsaufwand) 0,3
Effekte aus Vermögensbegrenzung und übrige – 851,5
Total im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge – 131,4 – 1 216,6
         
Total (Vorsorgeerträge)/Vorsorgekosten – 137,7 – 1 212,8

Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtungen, des Vorsorgevermögens und der nicht erfassten Vermögenswerte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Entwicklung Barwert der Vorsorgeverpflichtungen

  Vorsorgepläne Andere langfristig fällige Leistungen
CHF Mio. 2014 2013 2014 2013
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen am 1. Januar 438,5 448,1 8,3 9,4
Laufender Dienstzeitaufwand 12,6 13,0 0,6 0,7
Beiträge der Arbeitnehmer 4,9 3,9
Zinsaufwand der Verpflichtungen 11,4 10,0 0,2 0,3
Aktuarielle (Gewinne)/Verluste 61,5 – 21,0 0,6
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0,2 0,6
Unternehmenskäufe 36,3
Rentenzahlung durch Vorsorgevermögen – 13,9 – 14,6
Rentenzahlung durch Arbeitgeber – 9,0 – 3,0 – 1,5 – 2,1
Währungsumrechnung – 0,2 1,5 – 0,1
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen am 31. Dezember 542,3 438,5 8,1 8,3

Entwicklung Vorsorgevermögen

    Vorsorgepläne
CHF Mio. 2014 2013
Vorsorgevermögen am 1. Januar 1 344,8 1 272,9
Beiträge der Arbeitnehmer 4,9 3,9
Beiträge des Arbeitgebers 3,8 2,8
Zinsertrag auf dem Vermögen 31,0 24,0
Ertrag auf dem Planvermögen (ohne Beträge im Zinsertrag) 193,2 344,9
Vermögensübertragungen – 288,5
Unternehmenskäufe 14,7
Rentenzahlungen durch Vorsorgevermögen – 13,9 – 14,6
Technische Verwaltungskosten – 0,7 – 0,7
Währungsumrechnung 0,7 0,1
Vorsorgevermögen am 31. Dezember 1 578,5 1 344,8

Entwicklung der Erstattungsansprüche1)

CHF Mio. 2014
Erstattungsansprüche am 1. Januar
Beiträge der Arbeitnehmer
Beiträge der Arbeitgeber 0,1
Zinsertrag auf den Erstattungen 0,2
Ertrag auf den Erstattungen (ohne Beträge im Zinsertrag) – 0,3
Unternehmenszusammenschlüsse 17,9
Erstattungen an Arbeitgeber – 5,5
Währungsumrechnung 0,7
Erstattungsansprüche am 31. Dezember 13,1

1) Betrifft ausschliesslich Erstattungsansprüche der neu akquirierten Gesellschaft Russell Stover Candies, LLC.

Entwicklung nicht erfasster Vermögenswerte

    Vorsorgepläne
CHF Mio. 2014 2013
Nicht erfasste Vermögenswerte am 1. Januar 851,5
Zinsaufwand erfasst in der Ergebnisrechnung 3,5
Effekte aus Vermögensbegrenzungen erfasst im übrigen Ergebnis – 855,0
Nicht erfasste Vermögenswerte am 31. Dezember

Die in der Bilanz erfasste Nettoposition aus Pensionsverbindlichkeiten lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Nettoposition aus Pensionsverbindlichkeiten

  Vorsorgepläne Andere langfristig fällige Leistungen
CHF Mio. 2014 2013 2014 2013
Barwert der über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen 508,7 419,2
Marktwert des Vermögens – 1 578,5 – 1 344,8
Unterdeckung (+)/Überdeckung (–) – 1 069,8 – 925,6
Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen 33,5 19,2 8,1 8,3
Nettoposition aus Pensionsverbindlichkeiten (+)/-vermögen(–) – 1 036,3 – 906,4 8,1 8,3
Davon Pensionsverbindlichkeiten 172,2 110,5 8,1 8,3
Davon Vermögenswerte aus Vorsorgepläne 1) – 1 208,4 – 1 016,9

1) Siehe Anmerkung 9.

Die Vermögenswerte stammen im Wesentlichen aus den Vorsorgeplänen und den patronalen Stiftungen in der Schweiz. Die Stiftungsräte erlassen für die Anlage des Vorsorgevermögens Anlagerichtlinien, welche die taktische Asset Allokation und die Benchmarks für den Vergleich der Resultate mit einem allgemeinen Anlageuniversum enthalten. Bezüglich der Diversifikation und der Sicherheit gelten für die Vorsorgepläne die gesetzlichen Vorschriften des BVG. Obligationen weisen in der Regel mindestens ein Rating von A auf. Immobilien werden in der Regel direkt gehalten.

Die Stiftungsräte der Vorsorgepläne prüfen laufend, ob die gewählte Anlagestrategie für die Erfüllung der Vorsorgeleistungen angemessen ist und ob das Risikobudget der demographischen Struktur entspricht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate der Anlageberater werden vierteljährlich geprüft. Periodisch wird zudem von einem externen Beratungsbüro die Anlagestrategie auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft.

Die Vermögensanlage in den patronalen Stiftungen und hier insbesondere in der Finanzierungsstiftung besteht hauptsächlich aus Aktien der Gruppe.

Das Vorsorgevermögen setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Wertschriftenkategorien zusammen:

  2014 2013
CHF Mio. kotiert nicht kotiert Total kotiert nicht kotiert Total
Aktien 1 305,9 1 305,9 1 123,5 1 123,5
Obligationen 103,3 103,3 65,0 65,0
Immobilien 97,8 97,8 97,8 97,8
Qualifizierte Versicherungspapiere 17,3 17,3 15,6 15,6
Flüssige Mittel 47,0 47,0 27,6 27,6
Andere Finanzanlagen 7,2 7,2 15,3 15,3
Total 1 409,2 169,3 1 578,5 1 188,5 156,3 1 344,8

Das Vermögen per 31. Dezember 2014 enthält Aktien der Gruppe mit einem Marktwert von CHF 1168,4 Mio. (Vorjahr CHF 1019,4 Mio.) und von der Gruppe bei den Pensionskassen gemietete Liegenschaften mit einem Marktwert von CHF 16,8 Mio. (Vorjahr CHF 13,8 Mio.).

Im Jahr 2014 resultierte auf dem Vermögen ein Ertrag von CHF 227,7 Mio. (Vorjahr CHF 368,9 Mio.). Im Jahr 2015 werden Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 2,9 Mio. und Rentenzahlungen an ehemalige Mitarbeiter in der Höhe von CHF 2,8 Mio. erwartet.

Die leistungsorientierten Verpflichtungen teilen sich wie folgt auf aktive Versicherte, unverfallbar Ausgetretene und Rentenbezüger auf.

    Vorsorgepläne
CHF Mio. 2014 2013
Aktive Versicherte 317,6 240,5
Unverfallbar Ausgetretene 11,8 6,3
Rentenbezüger 212,9 191,7
Total 542,3 438,5

Die durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtungen per 31. Dezember 2014 beträgt 17,8 Jahre (Vorjahr 16,4 Jahre).

Die wesentlichsten Einflussfaktoren auf die Entwicklung der Verpflichtungen stellen der technische Zinssatz, die Lohnentwicklung und die Rentenindexierung dar. Die Auswirkungen der Veränderungen dieser Faktoren auf die Vorsorgeverpflichtgungen ist in der untenstehenden Tabelle ersichtlich:

in Mio. CHF 2014 2013
Zunahme (+)/Abnahme (–) der Annahmen um +0.25% –0.25% +0.25% –0.25%
Technischer Zinssatz – 21,9 23,5 – 16,6 17,9
Lohnentwicklung 8,8 – 8,7 6,4 – 6,4
Rentenindexierung 14,1 – 13,2 11,3 – 10,2