Verwaltungsrat

Rolle und Funktion—Der Verwaltungsrat trifft seine Entscheidungen gesamthaft und wird von Ausschüssen in bestimmten Fragen unterstützt. Die wesentliche Funktion des Verwaltungsrats ist es, die oberste Leitung des Konzerns wahrzunehmen. Der Verwaltungsrat trifft strategische Entscheidungen und definiert die generellen Mittel zur Erreichung der von ihm gesetzten Ziele. Er stellt die Traktanden der Generalversammlung zusammen und verabschiedet den Geschäftsbericht, den Vergütungsbericht sowie den Halbjahresbericht. Aufgaben wie die Ernennung der Mitglieder der Geschäftsleitung, der Erweiterten Geschäftsleitung, der Geschäftsleiter der Tochtergesellschaften sowie der Vorschlag zur Wahl der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Aktionäre werden vom gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.

Mitglieder—Der Verwaltungsrat der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG besteht aus mindestens fünf und maximal neun Mitgliedern. Sinkt die Zahl der Mitglieder unter fünf, dann muss die Mindestbesetzung erst an der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederhergestellt werden. Dem Verwaltungsrat gehörten per 31. Dezember 2014 sechs Mitglieder an. Ernst Tanner (CEO) ist exekutives Mitglied des Verwaltungsrats; die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats sind nichtexekutive Mitglieder.

Name, Amt 1. Wahl bis
Ernst Tanner, Präsident und CEO 1993 2015
Petra Schadeberg-Herrmann, Mitglied 2014 2015
Dr. Rudolf K. Sprüngli, Mitglied 1988 2015
Dr. Franz Peter Oesch, Mitglied 1991 2015
Antonio Bulgheroni, Mitglied und Lead Director 1996 2015
Dkfm. Elisabeth Gürtler, Mitglied 2009 2015

Antonio Bulgheroni war bis zu seiner Pensionierung im April 2007 Geschäftsleiter der italienischen Tochtergesellschaft Lindt & Sprüngli SpA. Auch sämtliche übrigen nicht- exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats waren in den drei vergangenen Geschäftsjahren weder in der Geschäftsleitung noch in einer Konzerngesellschaft aktiv und unterhielten keine anderen geschäftlichen Beziehungen mit dem Konzern oder mit einer Konzerngesellschaft.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats wurden einzeln von den Aktionären an der diesjährigen Generalversammlung erstmals jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Scheidet ein Mitglied aus oder lehnt ein gewähltes Mitglied nachträglich ab, so bleibt der betreffende Sitz bis zur nächsten Generalversammlung unbesetzt.

Im Berichtsjahr trat Dr. Kurt Widmer nach 27 Jahren Tätigkeit als Verwaltungsrat nicht mehr zur Wiederwahl an. Als Kandidatin für dessen Nachfolge wurde Frau Petra Schadeberg-Herrmann vorgeschlagen. Sie wurde zusammen mit den fünf bisherigen Verwaltungsräten im Berichtsjahr für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt, dies in Befolgung der per 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Verordnung gegen übermässige Vergütungen in börsenkotierten Unternehmungen (VegüV).

Ernst Tanner (CH) Herr Tanner wurde 1993 vom Verwaltungsrat als CEO und Vizepräsident gewählt. Im Jahre 1994 übernahm er das Präsidium des Verwaltungsrats. Er schloss seine Grundausbildung als Diplomkaufmann ab und bildete sich anschliessend an Business Schools in London und Harvard weiter. Vor seiner Tätigkeit bei Lindt & Sprüngli war Herr Tanner über 25 Jahre in führenden Managementpositionen im Konzern Johnson & Johnson in Europa und den USA tätig, zuletzt in der Funktion als Company Group Chairman Europe. Herr Tanner ist seit 1995 Mitglied und seit 2011 Vizepräsident des Verwaltungsrats sowie seit 2002 Mitglied und seit Mai 2014 Präsident des Vergütungsausschusses bei der Schweizer Swatch Group. Zudem ist er Mitglied des Beirats der deutschen Krombacher Brauerei GmbH & Co. KG. Bis Mitte 2013 war er Mitglied des Vorstands der Zürcher Handelskammer.

Dr. Rudolf K. Sprüngli (CH) Herr Sprüngli beendete sein Studium als Ökonom mit dem Doktorat und ist seit 1988 Mitglied des Verwaltungsrats. Aufgrund seiner früheren exekutiven Tätigkeit für den Konzern und für ein internationales Unternehmen im hochwertigen Lebensmittelhandel gilt Herr Sprüngli als ausgewiesener Kenner des Schokoladegeschäfts. Heute führt er ein eigenes Beratungsunternehmen. Ausserdem ist Herr Sprüngli Mitglied des Verwaltungsrats der Peter Halter Liegenschaften AG und der Communicators AG, Beirat des Instituts für Wirtschaftsberatung sowie Präsident des Freien Gymnasiums Zürich.

Dr. Franz Peter Oesch (CH) Herr Oesch schloss sein juristisches Studium mit dem Doktorat ab und erwarb 1972 das Anwaltspatent des Kantons St. Gallen. Seit 1971 ist er Partner der Anwaltskanzlei «swisslegal asg advocati» in St. Gallen. Seine Wahl in den Verwaltungsrat geht auf das Jahr 1991 zurück. Von 1996 bis Mitte 2013 amtete er zudem als Präsident des Verwaltungsrats der St. Galler Kantonalbank. Seit 2014 ist er Verwaltungsratspräsident bei der Kunert Group (Swiss), der Corazza AG St. Gallen sowie Corazza AG Gossau, der Obega AG sowie Woerner Tribotechnik AG.

Antonio Bulgheroni (IT) Herr Bulgheroni ist seit 1996 Mitglied des Verwaltungsrats und seit Februar 2009 Lead Director. Dank seiner weitreichenden Erfahrung im Unternehmensmanagement in sämtlichen Gebieten des Schokoladegeschäfts ist Herr Bulgheroni ein international ausgewiesener Experte in der Schokolade- industrie. Er war CEO der Lindt&Sprüngli SpA von 1993 bis zu seiner Pensionierung im April 2007. Seither amtet er als Präsident des Verwaltungsrats von Lindt&Sprüngli SpA und Caffarel SpA, den beiden italienischen Tochtergesellschaften der Gruppe. Herr Bulgheroni, der den Arbeitsverdienstorden der italienischen Republik trägt, ist weiter Vizepräsident der Banca Popolare di Bergamo und im Vorsitz von Il Sole 24 Ore, der L.L.U.C. Universität sowie Präsident des Verwaltungsrats der Bulgheroni SpA.

Dkfm. Elisabeth Gürtler (AT) Frau Gürtler ist seit 2009 Mitglied des Verwaltungsrats. Sie schloss ihr Studium der Handelswissenschaften mit dem Magistertitel ab und hat sich in der Folge insbesondere als Geschäftsführerin der weltweit bekannten Hotels Sacher in Wien und Salzburg einen hervorragenden Namen in einem Bereich gemacht, in dem Premium-Qualität eine tragende Rolle spielt. Frau Gürtler war von 1998 bis 2012 Mitglied des Aufsichtsrats der Erste Group Bank AG und ist seit 2004 Mitglied des Generalrats der Österreichischen Nationalbank sowie Mitglied des Verwaltungsrats der ATP Planungs- und Beteiligungs AG in Innsbruck. Seit 2007 ist sie zudem Generaldirektorin der Spanischen Hofreitschule in Wien.

Petra Schadeberg-Herrmann (D) Frau Schadeberg-Herrmann schloss ihr Studium an der deutschen European Business School nach Studienaufenthalten in Paris und London 1990 mit dem Diplom-Betriebswirtin ab. Seit über 20 Jahren ist sie tätig, heute als geschäftsführende Gesellschafterin der Krombacher Brauerei Unternehmensgruppe. Krombacher stellt die stärkste Marke im deutschen Biermarkt dar. Frau Schadeberg-Herrmann setzt den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf den Finanz- und kaufmännischen Bereich. So leitet sie als geschäftsführende Gesellschafterin unter anderem die Krombacher Finance GmbH. Im Juni 2011 wurde sie in den Aufsichtsrat der Krones AG berufen und im April 2013 in den Aufsichtsrat der Commerzbank AG gewählt.

Anzahl der zulässigen Tätigkeiten ausserhalb des Konzerns – Die Anzahl der Mandate in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten, die in das schweizerische Handelsregister oder ein vergleichbares ausländisches Register einzutragen sind, ausserhalb des Konzerns ist für die Mitglieder des Verwaltungsrates auf vier Mandate in börsenkotierten Unternehmen, zehn Mandate in nicht börsenkotierten Unternehmen und fünfzehn Mandate in anderen Rechtseinheiten wie Stiftungen und Vereinen beschränkt.

www.lindt-spruengli.com/fileadmin/user_upload/corporate/user_upload/Investors/AOA/Articles_of_Association_D.pdf

Interne Organisation—Im Berichtsjahr wählt die Generalversammlung erstmals den Präsidenten des Verwaltungsrats sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses. Im Übrigen wird sich der Verwaltungsrat weiterhin selbst konstituieren.

Wird das Präsidium vorzeitig niedergelegt oder tritt der Präsident vor Beendigung seiner Amtsdauer aus demVerwaltungsrat zurück, bezeichnet der Verwaltungsrat bis zur Wahl durch die Generalversammlung aus seiner Mitte einen Präsidenten. Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines oder mehrerer Mitglieder des Vergütungsausschusses kann der Verwaltungsrat bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung aus seiner Mitte Ersatzmitglieder ernennen.

Der Präsident hat den Vorsitz an der Generalversammlung, repräsentiert die Gesellschaft nach aussen und stellt gleichzeitig als Delegierter im Zusammenwirken mit der Geschäftsleitung und der Erweiterten Geschäftsleitung die rechtzeitige Information über alle für die Willensbildung und die Überwachung erheblichen Aspekte der Gesellschaft zuhanden des Verwaltungsrats sicher. Er übernimmt die Vorbereitung aller vom Verwaltungsrat zu behandelnden Geschäfte, deren Traktandierung sowie die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Verwaltungsrats.

Der Delegierte des Verwaltungsrats (CEO) ist zusammen mit der Geschäftsleitung beauftragt und wird von der Erweiterten Geschäftsleitung unterstützt. Er ist Vorsitzender der Geschäftsleitung. Bezüglich der Aufgaben des CEO, der Geschäftsleitung und der Erweiterten Geschäftsleitung wird auf die Ausführungen ab Seite 40 dieses Geschäftsberichts verwiesen.

Der Verwaltungsrat kann zusätzlich aus seiner Mitte ein nichtexekutives Mitglied als Lead Director bestimmen. Dem Lead Director, der im Berichtsjahr für ein Jahr bestimmt wurde, kommt die Rolle zu, die Selbstständigkeit des Verwaltungsrats gegenüber dem Präsidenten und CEO sicherzustellen, sofern beide Funktionen durch dasselbe Mitglied des Verwaltungsrats ausgeübt werden. Der Lead Director ist befugt, wenn nötig selbstständig eine Sitzung des Verwaltungsrats ohne Teilnahme des Präsidenten und CEO einzuberufen und zu leiten. Er teilt das Ergebnis einer solchen Sitzung dem Präsidenten und CEO mit.

Der Verwaltungsrat der Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG ist der festen Überzeugung, dass die durch Ernst Tanner ausgeübte Doppelfunktion als Präsident und CEO eine effektive Führung und ausgezeichnete Kommunikation zwischen dem Aktionariat, dem Verwaltungsrat und dem Management gewährleistet. Auch die führende Corporate-Governance- Praxis anerkennt, dass die Doppelfunktion als Präsident des Verwaltungsrats und CEO für ein Unternehmen vorteilhaft sein kann, wenn die Gesellschaft für adäquate Kontrollmechanismen sorgt. Letztere umfassen eine Mehrheit nichtexekutiver Verwaltungsratsmitglieder, separate Verwaltungsratsausschüsse (Audit Committee, Compensation & Nomination Committee und Corporate Sustainability Committee), die jeweils aus nichtexekutiven beziehungsweise aus einer Mehrheit nichtexekutiver Verwaltungsratsmitglieder bestehen, sowie die Einsetzung eines nichtexekutiven, erfahrenen Mitglieds des Verwaltungsrats als Lead Director. Mit der Ernennung von Antonio Bulgheroni zum Lead Director hat die Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG auch den letztgenannten Kontrollmechanismus eingeführt.

Der Verwaltungsrat tagt regelmässig und sooft es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens viermal pro Jahr. Die Einberufung erfolgt durch den Präsidenten oder ein anderes zu dessen Vertretung bestimmtes Mitglied des Verwaltungsrats oder durch den Lead Director. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats ist berechtigt, die unverzügliche Einberufung unter Angabe des Zwecks zu verlangen. Der Präsident oder, bei dessen Verhinderung, ein anderes zu dessen Vertretung bestimmtes Mitglied des Verwaltungsrats oder der Lead Director führt den Vorsitz. Nebst den Mitgliedern des Verwaltungsrats können an den Sitzungen auch die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie weitere Nichtmitglieder teilnehmen. Im Berichtsjahr fanden vier ordentliche Sitzungen und eine ausserordentliche Sitzung statt, wobei an einer der regulären Sitzung ein Mitglied nicht teilgenommen hat. Die Sitzungsdauer betrug je rund vier bis fünf Stunden. An diesen Sitzungen haben Mitglieder der Geschäftsleitung regelmässig teilgenommen. Ausserordentliche Sitzungen fanden im Jahr 2014 zwei statt, wobei an einer der ausserordentlichen Sitzungen ein Mitglied nicht teilgenommen hat. Die Sitzungsdauer betrug je rund ein bis zwei Stunden. Externe Berater haben an Sitzungen des Verwaltungsrats keine teilgenommen.

VerWaltungsratsausschüsse—Der Verwaltungsrat wird in seiner Arbeit von drei Ausschüssen unterstützt: dem Audit Committee, dem Compensation&Nomination Committee und dem Corporate Sustainability Committee.Der Verwaltungsrat kann mit einem Mehrheitsbeschluss jederzeit über die Bildung weiterer Ausschüsse entscheiden. Bis zu einem solchen Zeitpunkt werden sämtliche weiteren Aufgaben des Verwaltungsrats, insbesondere in den Bereichen Corporate Governance, Kommunikation, Beziehungen zu Investoren und Aktionären, weiterhin vom Gesamtverwaltungsrat wahrgenommen.

Audit Committee—Das Audit Committee besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats. Davon müssen mindestens zwei, einschliesslich des Vorsitzenden, nichtexekutive Mitglieder des Verwaltungsrats sein. Der CFO wirkt im Committee mit beratender Stimme mit. Dem Ausschuss gehörten bis zur Generalversammlung vom 24. April 2014 die folgenden Mitglieder an: Dr. Franz Peter Oesch (Vorsitzender), Dr. Rudolf K. Sprüngli und Antonio Bulgheroni. Nach der Generalversammlung bestand der Ausschuss aus den folgenden Mitgliedern: Dr. Franz Peter Oesch (Vorsitzender), Antonio Bulgheroni und Petra Schadeberg-Herrmann. Die Mitglieder des Committee verfügen über genügend Erfahrung und Fachkenntnis in den Bereichen Finanzwesen und Risikomanagement, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.Das Audit Committee unterstützt den Verwaltungsrat in seiner Oberaufsichtsfunktion, namentlich bezüglich der Prüfungsschwerpunkte, Vollständigkeit der Abschlüsse / Prüfungsfeststellungen, der Erfüllung der rechtlichen Vorschriften und der Leistungen der externen Revisionsstelle. Weiter beurteilt das Committee die Zweckmässigkeit der Finanzberichterstattung und des internen Kontrollsystems. Es stellt die laufende Kommunikation zur externen Revisionsstelle sicher. Es beurteilt ebenfalls laufend die Risikomanagement-Grundsätze der Gruppe und die Vertretbarkeit der eingegangenen Risiken, insbesondere in den Bereichen Anlagen, Währungen, Rohmaterialeindeckung und Liquidität.

Das Audit Committee macht Empfehlungen an den Gesamtverwaltungsrat für wichtige Entscheide in den vorgenannten Bereichen, wie Genehmigung der Risikomanagement-Grundsätze, Verabschiedung der Jahresrechnung oder Vorschlag zur Wahl der Revisionsstelle. Dem Committee kommt keine Beschlussfunktion zu; es kann jedoch selbstständig über die Vergabe von Spezialaufträgen an die Revisionsstelle entscheiden und das von der externen Re- visionsstelle unterbreitete Honorarbudget für Revisionsarbeiten genehmigen.

Der Ausschuss tagt, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber viermal pro Jahr. Im Berichtsjahr fanden vier regulär angesetzte Sitzungen statt, wobei an einer der regulären Sitzungen ein Mitglied nicht teilgenommen hat. Die Sitzungsdauer betrug je rund ein bis zwei Stunden. An diesen Sitzungen haben Mitglieder der Geschäftsleitung regelmässig teilgenommen. Die Revisionsstelle hat insgesamt einmal an Sitzungen des Audit Committee teilgenommen. Der direkte Zugang der Revisionsstelle zum Audit Committee ist jederzeit gewährleistet. Weitere externe Berater haben an Sitzungen des Audit Committee keine teilgenommen.

Angaben zur Revisionsstelle siehe Seite 45

Compensation & Nomination Committee—Das Compen- sation & Nomination Committee besteht aus drei nicht-exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats, die im Berichtsjahr erstmals je einzeln von der Generalversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt wurden. Dem Ausschuss gehörten bis zur Generalversammlung vom 24. April 2014 folgende Mitglieder an: Dr. Kurt Widmer (Vorsitzender), Antonio Bulgheroni und Dkfm. Elisabeth Gürtler. Nach der Generalversammlung waren es Dr. Rudolf K. Sprüngli (Vorsitzender), Antonio Bulgheroni und Dkfm. Elisabeth Gürtler.

Angaben zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Compensation & Nomination Committee siehe Vergütungsbericht Seite 48

Corporate Sustainability Committee—Das Corporate Sustainability Committee besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats, bei denen es sich sowohl um exekutive wie auch nichtexekutive Mitglieder des Verwaltungsrats handeln kann. Der CFO nimmt an den Sitzungen teil. Dem Ausschuss gehörten bis zur Generalversammlung vom 24. April 2014 folgende Mitglieder an: Dr. Rudolf K. Sprüngli (Vorsitzender), Dr. Kurt Widmer und Ernst Tanner. Nach der Generalversammlung setzte sich das Gremium zusammen aus: Dr. Rudolf K. Sprüngli (Vorsitzender), Antonio Bulgheroni und Ernst Tanner.

Das Corporate Sustainability Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ausrichtung der Tätigkeit des Unternehmens unter dem Aspekt einer umfassend nachhaltigen Geschäftsführung. Es ist auch zuständig für die Erarbeitung und Anpassung aller global geltenden Konzernrichtlinien in diesem Bereich und überwacht in rechtlicher Hinsicht deren Einhaltung. Das Committee hat vorbereitende beziehungsweise beratende Funktion. Es tagt, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber einmal im Jahr. Im Berichtsjahr fand eine regulär angesetzte Sitzung statt und dauerte rund zwei Stunden. Der CFO hat an dieser Sitzung teilgenommen. Externe Berater haben an dieser Sitzung keine teilgenommen.

Kompetenzregelung—Die Grundzüge der Kompetenzverteilung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie die Aufgabenverteilung sind im entsprechenden Organisationsreglement festgehalten. Die grundsätzlichen Regelungen können wie folgt zusammengefasst werden:

Verwaltungsrat:

  • Übernahme der unentziehbaren gesetzlichen Aufgaben. Der Verwaltungsrat hat damit die Verantwortung für die Oberleitung der Gesellschaft, die Erteilung der nötigen Weisungen und die Überwachung der Geschäftsleitung.
  • Festlegung der strategischen, organisatorischen, buchhalterischen und finanzplanerischen Richtlinien.
  • Veränderungen der rechtlichen Struktur des Konzerns (insbesondere Neugründung von Tochtergesellschaften, Akquisitionen, Joint Ventures und Liquidation von Gesellschaften).
  • Ernennung und Abberufung des Delegierten, des Sekretärs und des Lead Director des Verwaltungsrats sowie der Mitglieder der Geschäftsleitung, der Erweiterten Geschäftsleitung und der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.
  • Genehmigung der Budgets des Konzerns und der Tochtergesellschaften.

Der Verwaltungsrat hat die Führung des laufenden Geschäfts gemäss Organisationsreglement an den CEO und die Geschäftsleitung übertragen, die durch die Erweiterte Geschäftsleitung unterstützt werden.

CEO—Der CEO ist Vorsitzender der Geschäftsleitung und ferner für die Informationsbeschaffung und -weiterleitung an die Geschäftsleitung, die Erweiterte Geschäftsleitung und die Mitglieder des Verwaltungsrats verantwortlich. Der CEO hat zudem sicherzustellen, dass die Beschlüsse und Weisungen des Verwaltungsrats durch die Geschäftsleitung und die Erweiterte Geschäftsleitung vollzogen werden. Er hat schliesslich die Leitung der operativen Geschäfte des Konzerns im Rahmen der strategischen Zielsetzungen sowie die gesamtunternehmerische Planung und die Berichterstattung innerhalb des Konzerns sicherzustellen.

Geschäftsleitung—Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der Konzernstrategien. Des Weiteren haben die einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder die Führung der zugeteilten Funktions- und Verantwortungsbereiche im Rahmen der Konzernpolitik und gemäss Vorgaben des Delegierten des Verwaltungsrats wahrzunehmen. Den einzelnen Geschäftsleitungsmitgliedern wird im Rahmen einer Matrixstruktur einerseits Linienverantwortung für gesamte Länderorganisationen und Geografien und andererseits Funktionsverantwortung für die einzelnen Fachbereiche zugewiesen.

Details zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung siehe Seite 41f.

Erweiterte Geschäftsleitung—Die Mitglieder der Erweiterten Geschäftsleitung übernehmen die ihnen vom Vorsitzenden der Geschäftsleitung oder von Mitgliedern der Geschäftsleitung zugewiesenen Verantwortungen im Bereich Länder- / Marktverantwortung (Betreuung von ausländischen Tochtergesellschaften und Erbringung von Leistungen für diese) und / oder Funktionsverantwortung. Die Mitglieder der Erweiterten Geschäftsleitung können in ihrer Funktion als Geschäftsleiter / CEO einer Tochtergesellschaft mit Zusatzverantwortung agieren oder auch auf Gruppenstufe mit reiner Markt- / Länderverantwortung und / oder Funktionsverantwortung.

Details zu den Mitgliedern der Erweiterten Geschäftsleitung siehe Seite 43

Informations- und Kontrollinstrumente— Der Verwaltungsrat wird regelmässig über sämtliche wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftstätigkeit des Konzerns informiert. Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen an den Verwaltungsratssitzungen teil und berichten über den laufenden Geschäftsgang und über wichtige Projekte und Ereignisse. Ausserordentliche Vorfälle werden den Mitgliedern des Verwaltungsrats unverzüglich zur Kenntnis gebracht. Um sich ein direktes Bild von der Marktsituation zu verschaffen, besucht der Verwaltungsrat regelmässig Ländergesellschaften und trifft sich mit der lokalen Geschäftsleitung.

Der Gesamtverwaltungsrat wird schriftlich auf viermonatlicher Basis mittels eines umfangreichen und kompletten Management-Informations-Berichtswesens (MIS) über Erfolgsrechnung, Bilanz, Cash Flow, Investitionen und Personal des Konzerns sowie der einzelnen Tochtergesellschaften informiert. Die Informationen werden sowohl auf historischer Basis wie auch als Jahresendprojektion geliefert.

Des Weiteren erhalten die Verwaltungsräte jährlich ein detailliertes Gesamtbudget sowie einen dreijährigen Mittelfristplan mit Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der einzelnen Tochtergesellschaften und der konsolidierten Firmengruppe hinsichtlich Erfolgsrechnung, Bilanz, Cash Flow, Investitionen und Personal. Zusätzlich wird dem Ge- samtverwaltungsrat eine jährlich aufdatierte, gruppenweite Analyse der strategischen, operativen und finanziellen Risiken – inklusive Bewertung, getroffener Massnahmen zur Eingrenzung und zu Verantwortlichkeiten – vorgelegt.

Das Audit Committee erhält für die Beurteilung der Risikoparameter des Konzerns zusätzlich auf vierteljährlicher Basis einen Bericht betreffend Wertschriften- und Liquiditätsanlagen, Währungen, Rohmaterialeindeckung und Liquidität (Risk-Control-Berichtswesen). Mitglieder der Geschäftsleitung nehmen regelmässig an den Sitzungen des Audit Committee teil. Der Konzern unterhält keine interne Revisionsabteilung. Entsprechend wird dem internen finanziellen Kontrollsystem, dem Management-Informations- und Risk-Control-Berichtswesen des Konzerns, sehr grosse Bedeutung beigemessen.

Jährlich wird dem Audit Committee ein Bericht über die finanziellen internen Kontrollprozesse in den verschiedenen Unternehmensfunktionen der Tochtergesellschaften erstattet (IT, Einkauf, Produktion, Verkauf, Lohnzahlungen, Treasury, HR und finanzielles Reporting). Der Konzern gibt den Tochtergesellschaften finanzielle Mindestkontrollen vor, deren Einhaltung und Dokumentation geprüft werden. Im Rahmen der jährlichen Revisionsprüfung können vom Audit Committee jeweils Spezialaufträge an die externe Revisionsstelle vergeben werden, die über die gesetzlichen und statutarischen Anforderungen hinausgehen.